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Mahnbescheid

Laden Sie ein Foto oder einen Scan hoch - dann füllen sich die Felder selbst. Oder tragen Sie die Angaben von Hand ein: sie stehen alle auf der ersten Seite.

Mehrere Seiten auf einmal möglich: Foto oder Scan jeder Seite, PDF, JPG oder PNG.

Wir verwenden Ihr Dokument nur, um die Angaben daraus auszulesen. Die Datei wird unmittelbar danach gelöscht. Die Daten werden in der EU gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Frist

Das Zustellungsdatum ist der Tag, an dem Ihnen der Mahnbescheid förmlich zugestellt wurde. Es ist nicht das auf dem Dokument aufgedruckte Erlassdatum. Wurde der Brief in Ihren Briefkasten eingelegt, zählt der Tag der Einlegung - nicht der Tag, an dem Sie ihn herausgenommen oder gelesen haben. Nach dem Zustellungsdatum richtet sich Ihre Frist.

Es kommt auf die Anschrift an, an die das Gericht zustellen musste (so, wie sie auf dem Bescheid als Ihre Anschrift steht), nicht darauf, wo Sie den Brief gelesen haben. Bei Zustellung ins Ausland beträgt die Frist einen Monat statt zwei Wochen: für den Widerspruch nach § 32 Abs. 3 AVAG, für den Einspruch nach § 339 Abs. 2 ZPO. Maßgeblich bleibt die Frist, die in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids steht - das Gericht kann eine längere bestimmen.

Prüfen Sie das Zustellungsdatum auf dem Umschlag

Auf dem Briefumschlag zeigt der Poststempel das Versanddatum - nicht das Zustellungsdatum. Maßgeblich ist die Zustellung: Wird der Bescheid in den Briefkasten eingelegt, vermerkt die zustellende Person das Datum der Zustellung auf dem Umschlag (§ 180 ZPO); nachgewiesen wird sie durch die Zustellungsurkunde (§ 182 ZPO). Suchen Sie dieses Datum auf dem Umschlag.

Ihre Daten

Sie können der Forderung insgesamt widersprechen oder nur einem Teil davon. Eine Begründung ist nicht erforderlich - das Mahngericht prüft die Forderung ohnehin nicht; darüber wird erst im streitigen Verfahren verhandelt.

Wie möchten Sie widersprechen?

Beides ist gleich wirksam. Der Widerspruch kann schriftlich auch ohne den amtlichen Vordruck eingelegt werden - § 694 Abs. 1 ZPO verlangt nur Schriftform beim Mahngericht. Die Gerichte empfehlen den Vordruck, weil er maschinell eingelesen wird.

Sie erhalten den Widerspruchsvordruck als PDF, mit Ihren Angaben bereits in den richtigen Feldern. Ausdrucken, von Hand unterschreiben, abschicken. Unser Ausdruck trägt nicht die maschinenlesbaren Markierungen des Originals - das Gericht bearbeitet ihn dann von Hand, wirksam ist er trotzdem (§ 694 Abs. 1 ZPO). Sie können die Angaben stattdessen auch auf den Vordruck übertragen, der Ihrem Mahnbescheid beilag.

Sie erhalten ein fertiges Schreiben als PDF und Word-Datei: ausdrucken, von Hand unterschreiben, abschicken. Der richtige Weg, wenn Ihnen der Vordruck nicht mehr vorliegt.

Wogegen richtet sich Ihr Widerspruch?

Vorschau und Zahlung

Ihre Angaben

Das kommt so in Ihr Dokument. Prüfen Sie vor allem die Geschäftsnummer und das Datum.

Ihr Dokument ist fertig. Nach der Zahlung erhalten Sie es sofort - mit Ihren Angaben und ohne Wasserzeichen.

Musterdokument ansehen (PDF)

Die Vorschau ist ein Muster mit erfundenen Daten. Sie zeigt, wie das fertige Dokument aussieht; Ihre eigenen Angaben stehen oben in der Liste.

Preis -

Freiwillig und jederzeit widerruflich. Ein Widerspruch ist in jeder solchen E-Mail möglich, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.

Sie werden zur sicheren Zahlungsseite von Stripe weitergeleitet.