Vollstreckungsbescheid
Laden Sie ein Foto oder einen Scan hoch - dann füllen sich die Felder selbst. Oder tragen Sie die Angaben von Hand ein: sie stehen alle auf der ersten Seite.
Mehrere Seiten auf einmal möglich: Foto oder Scan jeder Seite, PDF, JPG oder PNG.
Wir verwenden Ihr Dokument nur, um die Angaben daraus auszulesen. Die Datei wird unmittelbar danach gelöscht. Die Daten werden in der EU gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Angaben bestätigen
Bitte vergleichen Sie jedes Feld mit Ihrem Bescheid - vor allem die Geschäftsnummer, das Datum und die Beträge. Wir übernehmen sie so, wie sie dort gedruckt stehen; korrigieren Sie hier alles, was abweicht. Was Sie eintragen, steht später wörtlich in Ihrem Schreiben an das Gericht.
Die automatische Texterkennung war nicht verfügbar. Bitte tragen Sie die Angaben von Hand ein.
Auf dem Foto war kaum etwas zu lesen - es konnte nichts übernommen werden. Sie können die Angaben unten von Hand eintragen (alles steht auf der ersten Seite) oder zurückgehen und eine hellere, gerade von oben aufgenommene Aufnahme hochladen.
Sie geben die Angaben manuell ein. Sie finden alle Angaben auf der ersten Seite des Vollstreckungsbescheids.
Auf einen Vollstreckungsbescheid antwortet man mit einem Einspruch, nicht mit einem Widerspruch. Wir bereiten den Einspruch für Sie vor. Achtung: Die Frist beträgt hier grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung und ist eine Notfrist (§ 339 Abs. 1 ZPO). Nach Fristablauf ist ein Einspruch in der Regel unzulässig; in Ausnahmefällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (§ 233 ZPO).
Ein Einspruch stoppt die Zwangsvollstreckung nicht von selbst. Der Vollstreckungsbescheid ist vorläufig vollstreckbar; für eine einstweilige Einstellung ist ein gesonderter Antrag nötig (§§ 719, 707 ZPO), den dieser Dienst nicht erstellt. Läuft bereits eine Vollstreckung, sprechen Sie kurzfristig mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Diese Geschäftsnummer weist auf mehrere Antragsgegner hin. Der Einspruch einer Person gilt nicht automatisch für die anderen - jede betroffene Person braucht ein eigenes, selbst unterschriebenes Schreiben.
Frist
Das Zustellungsdatum ist der Tag, an dem Ihnen der Vollstreckungsbescheid förmlich zugestellt wurde. Es ist nicht das auf dem Dokument aufgedruckte Erlassdatum. Wurde der Brief in Ihren Briefkasten eingelegt, zählt der Tag der Einlegung - nicht der Tag, an dem Sie ihn herausgenommen oder gelesen haben. Nach dem Zustellungsdatum richtet sich Ihre Frist.
Es kommt auf die Anschrift an, an die das Gericht zustellen musste (so, wie sie auf dem Bescheid als Ihre Anschrift steht), nicht darauf, wo Sie den Brief gelesen haben. Bei Zustellung ins Ausland beträgt die Frist einen Monat statt zwei Wochen: für den Widerspruch nach § 32 Abs. 3 AVAG, für den Einspruch nach § 339 Abs. 2 ZPO. Maßgeblich bleibt die Frist, die in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids steht - das Gericht kann eine längere bestimmen.
Auf dem Briefumschlag zeigt der Poststempel das Versanddatum - nicht das Zustellungsdatum. Maßgeblich ist die Zustellung: Wird der Bescheid in den Briefkasten eingelegt, vermerkt die zustellende Person das Datum der Zustellung auf dem Umschlag (§ 180 ZPO); nachgewiesen wird sie durch die Zustellungsurkunde (§ 182 ZPO). Suchen Sie dieses Datum auf dem Umschlag.
Ihre Frist
Die Zustellung ins Ausland verlängert diese Frist auf einen Monat (Widerspruch: § 32 Abs. 3 AVAG; Einspruch: § 339 Abs. 2 ZPO). Das Gericht kann eine längere Frist bestimmt haben; sie steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Weicht diese von dem hier gezeigten Datum ab, gilt der Bescheid.
Die zwei Wochen stehen in § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO: so lange fordert Sie der Mahnbescheid auf, zu zahlen oder zu widersprechen. Solange diese Frist läuft, kann der Antragsteller den Vollstreckungsbescheid gar nicht erst beantragen - § 699 Abs. 1 Satz 2 ZPO verbietet den Antrag vor Fristablauf. Das ist es, was die Frist Ihnen tatsächlich bringt. Eine Ausschlussfrist ist sie nicht: der Widerspruch bleibt möglich, bis der Vollstreckungsbescheid verfügt ist (§ 694 Abs. 1 ZPO), und ein verspäteter wird als Einspruch behandelt (§ 694 Abs. 2 ZPO). Danach kann der Antragsteller den Vollstreckungsbescheid aber jederzeit beantragen - warten Sie also nicht. Maßgeblich ist der Eingang bei Gericht, nicht das Absendedatum.
Diese Berechnung ist eine Hilfestellung, keine Rechtsberatung. Catius Documents prüft Ihren Einzelfall nicht. Bei Unsicherheit oder einer hohen Forderung empfehlen wir, anwaltlichen Rat einzuholen.
Ihre Daten
Sie können gegen den gesamten Vollstreckungsbescheid oder nur gegen einen Teil Einspruch einlegen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Wenn Sie den Einspruch form- und fristgerecht einlegen, wird das Verfahren an das zuständige Prozessgericht abgegeben. Dort wird die Forderung in der Sache geprüft.
Ihr Einspruchsschreiben
Beides ist gleich wirksam. Der Widerspruch kann schriftlich auch ohne den amtlichen Vordruck eingelegt werden - § 694 Abs. 1 ZPO verlangt nur Schriftform beim Mahngericht. Die Gerichte empfehlen den Vordruck, weil er maschinell eingelesen wird.
Sie erhalten den Widerspruchsvordruck als PDF, mit Ihren Angaben bereits in den richtigen Feldern. Ausdrucken, von Hand unterschreiben, abschicken. Unser Ausdruck trägt nicht die maschinenlesbaren Markierungen des Originals - das Gericht bearbeitet ihn dann von Hand, wirksam ist er trotzdem (§ 694 Abs. 1 ZPO). Sie können die Angaben stattdessen auch auf den Vordruck übertragen, der Ihrem Mahnbescheid beilag.
Sie erhalten ein fertiges Schreiben als PDF und Word-Datei: ausdrucken, von Hand unterschreiben, abschicken. Der richtige Weg, wenn Ihnen der Vordruck nicht mehr vorliegt.
Wogegen richtet sich Ihr Einspruch?
Wählen Sie aus, welche Teile Sie anfechten möchten. Mindestens eine Auswahl ist erforderlich. Aus Ihrem Teileinspruch muss klar hervorgehen, welche Teile des Vollstreckungsbescheids Sie anfechten.
Achtung: Soweit Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, und aus ihm kann insoweit weiter vollstreckt werden.
Einschließlich der auf diesen Teil entfallenden Zinsen und Verfahrenskosten.
Zinsen - eines von dreien
Nur insgesamt: der Vordruck hat für die Verfahrenskosten keine Betragsspalte. Verfahrenskosten sind die Gerichtskosten und die Kosten des Antragstellers im Mahnverfahren; sie richten sich nach der Höhe der Forderung.
Hierher gehören Inkassokosten, Mahngebühren, Auskunftskosten und ähnliche Nebenforderungen - und hier können Sie einen Teilbetrag angeben.
Vorschau und Zahlung
Ihre Angaben
Das kommt so in Ihr Dokument. Prüfen Sie vor allem die Geschäftsnummer und das Datum.
Ihr Dokument ist fertig. Nach der Zahlung erhalten Sie es sofort - mit Ihren Angaben und ohne Wasserzeichen.
Die Vorschau ist ein Muster mit erfundenen Daten. Sie zeigt, wie das fertige Dokument aussieht; Ihre eigenen Angaben stehen oben in der Liste.
Freiwillig und jederzeit widerruflich. Ein Widerspruch ist in jeder solchen E-Mail möglich, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.
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